EmpCo & Green Claims:
Was sich jetzt in der Nachhaltigkeitskommunikation ändert
In diesem Beitrag stelle ich dir die EmpCo und ihre Folgen für deine betriebliche Nachhaltigkeitskommunikation vor.
WICHTIG: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und ich übernehme keine Haftung für die Korrektheit oder Aktualität aller genannten Informationen.
August 2026 | Lesezeit: 5 Minuten
„Nachhaltig.“ „Klimaneutral.“ „Umweltfreundlich.“„Grün.“
Vier Wörter, die inzwischen für viele Marken und Betriebe aus der Unternehmenskommunikation kaum noch wegzudenken sind. Und gleichzeitig vier Wörter, bei denen man spätestens jetzt vielleicht einmal genauer hinschauen sollte.
Denn ab dem 27. September 2026 gelten mit der sogenannten EmpCo (das ist die Empowering Consumers for the Green Transition Directive) neue Regeln für die Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Und das betrifft deutlich mehr als nur die große Werbekampagne: Website, Social Media, Broschüren, Messestände, Produktbeschreibungen oder öffentliche Aussagen sollten fortan strengstens auf unzulässige Umweltaussagen überprüft werden.
Als Unternehmen kommt also höchstwahrscheinlich etwas an Aufräumarbeit auf dich zu. Ich führe dich Stück für Stück durch die wichtigsten Elemente der Regulatorik.
Inhaltsverzeichnis
- EmpCo Quick Facts: Was, warum und für wen?
- Keine Pauschalwerbung mehr: Make it specific!
- Auch Teilwahrheiten können irreführend sein
- „Klimaneutral“ durch Kompensation? Auf Nimmerwiedersehen
- Wenn Siegel, dann anerkanntes Zertifizierungssystem
- Auch Zukunftsversprechen brauchen ein Fundament
- Was sollten Unternehmen jetzt konkret umsetzen?
- Mein persönliches Fazit zur EmpCo
EmpCo Quick Facts: Was, warum und für wen?
Nachhaltigkeit ist längst ein Thema, das Kaufentscheidungen beeinflusst. Verbraucher/innen interessieren sich zunehmend dafür, wie Produkte hergestellt werden, welche Auswirkungen sie auf Umwelt und Gesellschaft haben und was Unternehmen eigentlich konkret für die Nachhaltigkeit tun. Das Problem dabei? Von außen ist oft gar nicht so leicht zu erkennen, was hinter einer grünen Aussage tatsächlich steckt.„Umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ klingt erstmal ziemlich gut. Aber was genau bedeutet das eigentlich?
Genau hier setzt die EmpCo an. Sie soll Verbraucher/innen besser vor irreführenden Umweltaussagen schützen und bestehende Regelungen gegen unlautere Geschäftspraktiken nachschärfen. Richtig gelesen! Bestehende Regeln gelten bereits und dadurch ist die EmpCo per se auch nicht ganz „neu“. Wir haben uns auch bisher nicht im rechtsfreien Raum aufgehalten, und trotzdem bringen die Neuerungen insbesondere am UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) einiges an neuen Definitionen, Klarheit und Ergänzungen.
Die EmpCo gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Geschäftsmodell und ist ab dem Stichtag des 27. September 2026 ohne Übergangsfrist einzuhalten. Das Gemeine: Auch rückwirkend findet die EmpCo ihre Anwendung. Auch Umweltaussagen mit werblichem Effekt, die also bereits veröffentlicht wurden und noch kursieren, sollten also anhand der folgenden Verbote genauestens unter die Lupe genommen werden.
Und warum das Ganze?
Sind wir mal ehrlich: Greenwashing ist inzwischen fast schon ein alter Bekannter. Gemeint ist der Versuch, ein Unternehmen oder Produkt durch Marketing, Werbung oder Siegel nachhaltiger darzustellen, als es tatsächlich ist. Gutes wird besonders prominent herausgestellt, während weniger schöne Aspekte lieber nicht erwähnt werden. Dadurch werden nicht nur einzelne Verbraucher/innen getäuscht, sondern auch das Vertrauen in Nachhaltigkeitskommunikation insgesamt leidet.
Wer jetzt Angst hat, überhaupt nichts mehr kommunizieren zu dürfen, kann beruhigt sein. Greenhushing ist gar nicht notwendig, denn natürlich dürfen und sollen Unternehmen weiterhin über ihr ökologisches und soziales Engagement sprechen. Nur müssen sie ab jetzt genauer offenlegen, was wirklich hinter den einschlägigen Claims steckt.
Keine Pauschalwerbung mehr: Make it specific!
Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „ökologisch“, „klimafreundlich“, „umweltschonend“ oder „energieeffizient“ (als einige Beispiele) können künftig nicht einfach ohne entsprechenden Nachweis verwendet werden.
Aus allgemeinen Aussagen sollten also möglichst spezifische Aussagen gemacht werden:
Aus „grünes Papier“ wird beispielsweise:„FSC-zertifiziertes Papier aus heimischer Waldbewirtschaftung.“
Weniger fancy, dafür deutlich aussagekräftiger.
Wenn eine nachgewiesene, anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, dürfen allgemeine Umweltaussagen weiter genutzt werden. Dies ist aber nur der Fall, wenn z. B. eine EU Ecolabel oder Blauer Engel-Zertifizierung für das entsprechende Produkt vorliegt. Da das nur selten der Fall ist, rate ich zur Konkretisierung von Umweltaussagen, die keine Fragen offen lassen.
Umweltaussagen, die also „explizit oder implizit behaupten, eine positive oder keine Auswirkung auf die Umwelt zu haben oder weniger schädlich als andere Produkte zu sein, auch in Form von zukünftigen Versprechen“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 UWG-E) müssen künftig durch ergänzende Informationen geschärft werden. Ein kleiner Hinweis irgendwo im Kleingedruckten oder ein QR-Code, der zu den eigentlichen Informationen führt, reicht dafür nicht einfach aus. Die relevante Information muss auf demselben Medium auffindbar und entsprechend lesbar sein.
Wenn dafür kein Platz ist, sollte der Claim dort vielleicht einfach nicht stehen.
Auch Teilwahrheiten können irreführend sein
Stell dir vor, ein Unternehmen sagt: „Wir beziehen regionale Produkte.“
Das kann stimmen. Aber was bedeutet „regional“? 10 Prozent? 80 Prozent? Alles?
Eine konkrete Aussage wie „85 % unserer Produkte stammen aus einem Umkreis von 150 km“ ist für Verbraucher/innen deutlich nachvollziehbarer. Genau darum geht es bei den neuen Vorgaben. Eine Aussage über das gesamte Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit darf nicht einen Eindruck erwecken, obwohl sich die tatsächliche Umweltleistung nur auf einen bestimmten Teil bezieht.
Wir merken also erneut: Weg von pauschalen Aussagen. Hin zu konkreten Zahlen, Daten und Fakten.
„Klimaneutral“ durch Kompensation? Auf Nimmerwiedersehen
Ein besonders spannendes Thema bleibt die Aussage „klimaneutral“. Produktbezogene Umweltaussagen, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen, sind nach den neuen Vorgaben nicht zulässig. Das bedeutet allerdings nicht, dass Kompensation generell verboten ist oder Unternehmen überhaupt nicht mehr darüber sprechen dürfen. Die Regelungen unterscheiden unter anderem zwischen produkt- und unternehmensbezogenen Aussagen.
Mein Rat wäre deshalb ziemlich simpel: Wenn du aktuell mit „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „Net Zero“ oder ähnlichen Begriffen arbeitest, schau dir die jeweilige Aussage noch einmal sehr genau an. Was genau wird behauptet? Worauf basiert die Aussage? Und bezieht sie sich auf ein Produkt oder das Unternehmen als Ganzes?
Gerade hier würde ich nicht einfach darauf vertrauen, dass eine Formulierung „schon irgendwie passen wird“. Klimaneutral war immer schon nur das, was tatsächlich neutral für das Klima produziert oder hergestellt wird – also ziemlich wenig. Eingekaufte „Klimaneutralität“ über den dubiosen Zertifikatshandel wird also nun ein Ende gesetzt.
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Wenn Siegel, dann anerkanntes Zertifizierungssystem
Der Zertifizierungsmarkt boomt. Wer sich schon einmal durch den berühmten Nachhaltigkeitssiegel-Dschungel gearbeitet hat, weiß vermutlich, was ich meine. Auch hier soll die EmpCo für mehr Klarheit sorgen: Nicht-staatliche Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen, sind künftig nicht mehr zulässig.
Staatliche Siegel sind beispielsweise das EU-Ecolabel oder das Österreichische Umweltzeichen. Die sind ohnehin die Königsklasse der Nachhaltigkeitsanforderungen und von daher ohne Probleme unter der EmpCo nutzbar.
Private Siegel, die auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen, können weiterhin verwendet werden, sofern einige Anforderungen erfüllt sind. So muss das Zertifizierungssystem aus einem Drei-Personen-Verhältnis zwischen Siegelnutzer, Siegelanbieter und unabhängiger dritten Stelle zur Überprüfung (Auditierung) bestehen. Darüber hinaus müssen zum Beispiel die Siegelbedingungen öffentlich einsehbar sein und das Zertifizierungssystem muss gemeinsam mit Sachverständigern und Interessenträgern entwickelt worden sein.
Ich finde diese Vorgaben ehrlich gesagt nicht schlecht. Denn wenn inzwischen gefühlt jedes zweite Produkt ein grünes Siegel trägt, wird es für Verbraucher/innen irgendwann ziemlich schwierig zu erkennen, welches davon tatsächlich etwas aussagt.
Auch Zukunftsversprechen brauchen ein Fundament
„Wir werden bis 2030 klimaneutral.“ „Bis 2045 reduzieren wir unsere Emissionen um 90 Prozent.“
Klingt ambitioniert, und ambitionierte Ziele sind grundsätzlich etwas Gutes.
Aber auch Zukunftsversprechen brauchen künftig ein belastbares Fundament. Dazu gehören unter anderem ein realistischer Umsetzungsplan, konkrete Ziele, regelmäßige externe Überprüfung sowie öffentlich einsehbare Informationen über den Plan und seine Zwischenstände.
Weiterhin sind ambitionierte Nachhaltigkeitsziele erlaubt und mit Blick auf die Klimakrise absolut gewünscht!
Was sollten Unternehmen jetzt konkret umsetzen?
Bitte nicht panisch sämtliche Website-Texte löschen 😉 Ich würde stattdessen Schritt für Schritt vorgehen:
1. Kommunikationskanäle checken: Website, Social Media, Newsletter, Broschüren, Anzeigen, Produktbeschreibungen, Präsentationen etc.
2. Green Claims markieren: Wo steht „nachhaltig“, „klimafreundlich“, „grün“, „klimaneutral“ oder Ähnliches?
3. Belege zusammensuchen: Könnt ihr die jeweiligen Aussagen tatsächlich nachvollziehbar belegen?
4. Aussagen konkreter machen: Was genau tut ihr? In welchem Umfang? Mit welchem Ergebnis?
5. Siegel überprüfen: Wer steckt dahinter? Gibt es ein anerkanntes Zertifizierungssystem? Sind die Kriterien öffentlich einsehbar?
6. Mitarbeitende sensibilisieren: Denn Nachhaltigkeitskommunikation findet nicht nur in der Marketingabteilung statt.
Und vor allem: Bitte hört nicht auf, über Nachhaltigkeit zu sprechen. Die Lösung für Greenwashing kann aus meiner Sicht nicht Greenhushing sein. Wenn ihr gute Dinge tut, dann dürft ihr darüber sprechen. Ihr solltet nur genauer sagen können, was ihr tut und worauf eure Aussage basiert.
Mein persönliches Fazit zur EmpCo
Ich finde es grundsätzlich richtig und wichtig, Greenwashing stärker einzudämmen. Gleichzeitig möchte ich den zusätzlichen Aufwand für Unternehmen nicht unterschätzen. Kommunikation muss überprüft werden, Nachweise müssen vorhanden und auffindbar sein und bei manchen liebgewonnenen Claims wird man sich vermutlich noch einmal fragen müssen: „Können wir das wirklich nicht mehr so sagen?“
Wie genau die neuen Regeln in der Praxis ausgelegt werden und welche Branchen zuerst von den Verbraucherzentralen, der Deutschen Umwelthilfe und Co. unter die Lupe genommen werde, bleibt spannend. Noch gibt es in Sachen EmpCo keine Rechtsprechung – das Ausmaß der Konsequenzen bei Verstößen steht also noch nicht fest. Von Beseitigung der Claims bis Schadenersatzzahlungen an Mitbewerber/innen und Verbraucher/innen ist alles möglich.
Ingesamt sehe ich in der EmpCo eine Chance. Weg von großen grünen Versprechen und unklaren Aussagen, hin zu konkreter, ehrlicher und nachvollziehbarer Nachhaltigkeitskommunikation.
Ich hoffe, mein Artikel hat dir etwas Klarheit gebracht, und wünsche dir viel Erfolg bei der Umsetzung!
Für weitere Unterstützung bei diversen unternehmerischen Nachhaltigkeitsanliegen bin ich gerne für dich da. Schau dafür doch gerne auf meiner Coaching-Seite vorbei.
Ganz liebe Grüße
Darlene
Hi und schön, dass du hier bist!
Ich bin Darlene, systemische Coachin für nachhaltige Entwicklung in Teams und Unternehmen. Als ehemalige Nachhaltigkeitsmanagerin kenne ich mich bestens aus in puncto CSR-Management, Teamaktivierung und Klimakommunikation. Heute gebe ich meinen Erfahrungsschatz weiter und begleite Teams da, wo sie mich brauchen.
Du hast konkrete Fragen bezüglich einer Zusammenarbeit? Dann melde dich gerne bei mir.
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